der lernfahrausweis wird nach bestandener prüfung der basistheorie und nach erreichen des mindest- alters erteilt.
ist keine theorieprüfung abzulegen, wird er erteilt, wenn die voraussetzungen zu dessen erwerb erfüllt sind.
mit dem lernfahrausweis darfst du unter bestim- mten bedingungen (z.b. begleitperson) fahrzeuge der im ausweis vermerkten kategorie für lern- fahrten benutzen. er gilt für das ganze gebiet der schweiz. von auslandfahrten ist abzuraten; massgebend ist die dortige gesetzgebung.