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lernfahrausweis
 

der lernfahrausweis wird nach bestandener prüfung der basistheorie und nach erreichen des mindest-
alters erteilt.

ist keine theorieprüfung abzulegen, wird er erteilt, wenn die voraussetzungen zu dessen erwerb erfüllt sind.

mit dem lernfahrausweis darfst du unter bestim-
mten bedingungen (z.b. begleitperson) fahrzeuge der im ausweis vermerkten kategorie für lern-
fahrten benutzen.
er gilt für das ganze gebiet der schweiz.
von auslandfahrten ist abzuraten; massgebend ist die dortige gesetzgebung.


 
 

quelle: strassenverkehrsamt luzern:
http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch



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